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Lohnsteuer; | Begriff der ,,Einsatzwechseltätigkeit'' (§ 9 EStG)
Hinsichtlich des Begriffs der ,,Einsatzwechseltätigkeit'' (Abschn. 25 Abs. 2 Satz 7 LStR 1978) bestimmte nicht der Berufstyp, sondern die vermutliche berufliche Verwendung, ob der ständige Wechsel Eigenart der beruflichen Tätigkeit ist. Die Beispielsfälle der Bau- und Montagearbeiter waren weder abschließend zu verstehen noch war anzunehmen, daß ein Angehöriger dieser Berufe die Rechtsfolgen der Einsatzwechseltätigkeit auch für den Fall erhalten sollte, daß er auf Dauer immer am nämlichen Arbeitsplatz eingesetzt war. Eine Einsatzwechseltätigkeit und die hieran anknüpfende Dienstreisefiktion griff deshalb für solche AN nicht ein, die nur für diese eine Bau- und Montagestelle eingestellt worden waren. Für diese kamen auch keine Dienstreiseregeln, sondern allenfalls die einer doppelten Hausha...