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NWB Nr. 10 vom Seite 661

Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung

Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung verabschiedet. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Zurückdrängung der Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft, um wieder mehr Raum für legale Arbeit zu schaffen. Folgende Änderungen der bisherigen Rechtslage sind geplant:

1. Schwarzarbeit wird erstmalig dem allgemeinen Sprachgebrauch angepasst definiert. Maßgeblich sind die fiskalischen Gesichtspunkte, d. h. Schwarzarbeit liegt vor bei Verletzung von Melde-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nach Steuerrecht und Sozialgesetzbuch.

2. Vom Begriff der Schwarzarbeit sollen nicht mehr erfasst werden die im bisherigen Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeiten genannten Fälle der bloßen handwerks- und gewerberechtlichen Eintragungs- und Anzeigepflichtverletzungen.

3. Hilfeleistungen durch Angehörige sowie in Form der Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeit oder Selbsthilfe sollen weiterhin zulässig sein. Voraussetzung ist jedoch, dass die Dienst- und Werkleistungen nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind. Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Täti...

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