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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 359/03 EFG 2004 S. 643

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, EStG § 11 Abs. 2, EStG § 21 Abs. 1, EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6

Einkunftserzielungsabsicht bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung

Damnum als laufzeitabhängiger Zins

Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 2001

Leitsatz

1. Räumt ein Grundstückskäufer dem Veräußerer nach Übergang von Nutzen und Lasten eine unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks bis zum Ablauf des Jahres des Grundstückserwerbs ein, besteht keine Einkünfteerzielungsabsicht, so dass für diesen Zeitraum ein – vorweggenommener – Werbungskostenabzug ausscheidet.

2. Für die Abzugsfähigkeit eines Damnums im Bereich der Vermietungseinkünfte kommt es für einen Werbungskostenabzug auch bei der Annahme eines laufzeitbezogenen Kreditaufwands auf den Zeitpunkt des Abflusses an.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 871 Nr. 15
EFG 2004 S. 643
EFG 2004 S. 643 Nr. 9
XAAAB-16442

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 03.12.2003 - 5 K 359/03

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