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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 205/01 EFG 2004 S. 516

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 12 Abs. 1, BewG § 15 Abs. 1

Gewährung eines zinslosen Darlehens als freigebige Zuwendung

Zinsvorteil aus der Gewährung eines zinslosen Darlehens keine mittelbare Grundstücksschenkung

Schenkungsteuer

Leitsatz

1. In der Gewährung eines zinslosen Darlehens ist eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Satz 1 ErbStG zu sehen (Anschluss an , BStBl II 2003, 23).

2. Die Zuwendung eines Zinsvorteils aus der Gewährung eines unverzinslichen Darlehens für den Kauf eines Grundstücks stellt keine so genannte mittelbare Grundstücksschenkung dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 474 Nr. 8
DStRE 2004 S. 712 Nr. 12
EFG 2004 S. 516
EFG 2004 S. 516 Nr. 7
OAAAB-16432

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.09.2003 - 13 K 205/01

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