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BAG 19.01.1993 9 AZR 53/92
Urlaubsrecht; | studentische Sitzwache im Krankenhaus
Studenten, die nach einer mehrwöchigen Einarbeitung als Sitz- und Sonderwachen in einer Intensivstation eines Universitätsklinikums für geeignet gehalten und in den Kreis der zukünftig zu Sitzwachen heranzuziehenden studentischen Hilfskräfte aufgenommen werden, stehen in einem unbefristeten Teilzeitarbeitsverhältnis. Sie haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Urlaub, der entsprechend ihrer jährlich zu leistenden Arbeit zu berechnen ist ().