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BGH 13.02.2004 V ZR 217/03 , NWB 9/2004 S. 71

Umweltrecht | privater Immissionsschutz gegen Mobilfunksendeanlagen

Den Unterlassungsklagen zweier Betroffener gegen den Betreiber einer Mobilfunksendeanlage in unmittelbarer Nachbarschaft ihres Wohnsitzes bzw. Arbeitsplatzes war auch in der Revisionsinstanz kein Erfolg beschieden. Mit Urt. v. - V ZR 217/03 und 218/03 hat der BGH einen Anspruch gem. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB für nicht begründet erachtet, da die Kläger die von der Anlage ausgehenden Immissionen durch elektromagnetische Felder nach § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB dulden müssen. Den im vorliegenden Fall nicht überschrittenen Grenzwerten der 26. BImSchV kommt demnach Indizwirkung dafür zu, dass eine lediglich unwesentliche Beeinträchtigung vorliegt. Um diese Indizwirkung zu erschüttern, fehlte es hier an dem Nachweis, dass ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der in der 26. BImSchV festgesetzten Richtwerte und ein fundierter...

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