Oberfinanzdirektion Koblenz - S 2242 A

§ 16 EStG; Betriebsaufgabeerklärung nach R 139 Abs. 5 EStR des Erben

Nach Übergang eines im Ganzen verpachteten (aber noch nicht aufgegebenen) Betriebs im Wege des Erbfalls steht dem Erben das Wahlrecht zu, die Betriebsverpachtung fortzuführen oder die Betriebsaufgabe zu erklären (vgl. BStBl 1992 II S. 392).

In diesem Zusammenhang ist gefragt worden, ob der Erbe eine Aufgabeerklärung auch dann auf einen maximal drei Monate zurückliegenden Zeitpunkt zurückbeziehen kann, wenn der Erblasser zu diesem Zeitpunkt noch gelebt hat. Hierzu ist nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder folgende Auffassung zu vertreten:

Der Erbe kann innerhalb der Drei-Monats-Frist der R 139 Abs. 5 EStR 2001 die Betriebsaufgabe nicht rückwirkend auf einen Zeitpunkt erklären, in dem der Erblasser noch lebte und damit noch Betriebsinhaber war, da es sich bei der Aufgabeerklärung um eine höchstpersönliche Willensäußerung des jeweiligen Betriebsinhabers handelt und diese daher nicht durch den Erben abgegeben werden kann.

Oberfinanzdirektion Koblenz v. - S 2242 A

Fundstelle(n):
TAAAB-16264