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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 1045/98

Gesetze: AO 1977 § 233aAO 1977 § 236 InvZulG 1991 § 7 InvZulG 1991 § 8 GGArt. 3 GG Art. 14

Keine Verzinsung verspätet ausgezahlter Investitionszulage

Zinsen für Investitionszulage

Leitsatz

1. Für die Verzinsung des Anspruchs auf Investitionszulage existiert keine Rechtsgrundlage im InvZulG 1991. Eine Verzinsung des Anspruchs in (analoger) Anwendung des § 233a AO bzw. § 236 AO ist ebenfalls nicht möglich.

2. Die Entscheidung des Gesetzgebers, Rückforderungsanprüche des Fiskus gemäß § 8 InvZulG 1991 zu verzinsen und im Gegenzug keine Verzinsung des Investitionszulagenanspruchs des Subventionsempfängers vorzusehen, verletzt weder Art. 3 GG noch Art. 14 GG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAB-16219

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Sächsisches FG, Urteil v. 27.11.2002 - 3 K 1045/98

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