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IWB Nr. 3 vom Seite 143 Fach 5 Ungarn Gr. 2 Seite 96

Übersicht über das Steuerrecht Ungarns

von Oberregierungsrätin Barbara Schmitt, Brüssel

Das Steuersystem Ungarns besteht aus folgenden Steuerarten:

Direkte Steuern: Staatliche Einkommen- und Körperschaftsteuer (bzw. „vereinfachte Unternehmenssteuer„); örtliche Gewerbesteuer; Grundsteuer; Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Indirekte Steuern: Mehrwertsteuer; Verbrauchsteuern auf Mineralöl, Tabak, Wein, Bier und Alkohol.

I. Einkommensteuer

Das Einkommensteuersystem ähnelt stark einem Schedulensystem, da die unterschiedlichen Einkunftsarten nach eigenen Regeln und mit unterschiedlichen Sätzen besteuert und nur teilweise zusammengefasst werden. Zudem sind die Regelungen oft so komplex und von zahlreichen Ausnahmen durchbrochen, dass eine systematische Darstellung nur schwer möglich ist. Die folgenden Ausführungen beschränken sich daher auf die Erläuterung der Grundsätze.

1. Subjektive Steuerpflicht

a) Unbeschränkte Steuerpflicht

Natürliche Personen, die in Ungarn ansässig sind, sind dort mit ihrem Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig. Ansässig ist, wer

  1. die ungarische Staatsangehörigkeit besitzt (es sei denn er besitzt noch eine weitere Staatsangehörigkeit und keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Inland);

  2. eine ausl...

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