Oberfinanzdirektion Hannover - S 2252 - 123 - StO 223

§ 20 EStG; Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen

 Az. w. o. –

Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist unter dem Az. 2 BvR 620/03 erneut eine Verfassungsbeschwerde zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen anhängig. Der Kläger wurde mit Beschluss des Obersten Bayerischen Landesgerichts vom (Az. 4 St RR7/2003) wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Er hatte u. a. in 1993 Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG und § 20 Abs. 1 Nr. 7 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 EStG nicht erklärt. Sofern ein Einspruch, mit dem die Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung ab dem Veranlagungszeitraum 1993 bestritten wird, auf das o. b. BVerfG-Verfahren gestützt wird, ruht das Einspruchsverfahren insoweit gem. § 363 Abs. 2 S. 2 AO. Aussetzung der Vollziehung ist nicht zu gewähren.

Inhaltlich gleichlautend
Oberfinanzdirektion Hannover v. - S 2252 - 123 - StO 223
Oberfinanzdirektion Hannover v. - S 2252 - 191 - StH 234

Fundstelle(n):
SAAAB-15985