OFD München - S 2241 - 50 St 41/42

§ 15 EStG; Ertragsteuerliche Behandlung von Film- und Fernsehfonds;
Erteilung verbindlicher Auskünfte

Bezug:

Aus gegebenem Anlass wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder klargestellt, dass Film- und Fernsehfonds generell keine verbindlichen Auskünfte erteilt werden können, weil sie auf die Erzielung von Steuervorteilen ausgerichtet sind, die nach dem BStBl 1987 I S. 474) eine verbindliche Auskunft ausschließen. Dies umfasst auch die Regelungen im sog. geänderten Medienerlass ( BStBl 2003 I S. 406) – einschließlich der Übergangsregelung – und gilt auch für den Finanzämtern vorliegende, aber noch nicht verbeschiedene Anträge.

Inhaltlich gleichlautend
OFD München v. - S 2241 - 50 St 41/42
OFD Nürnberg v. - S 2241 - 336/St 31

Fundstelle(n):
VAAAB-15971