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FG Köln Urteil v. - 13 K 4177/03 EFG 2004 S. 386

Gesetze: AO § 35, AO § 69, AO § 88, AO § 88 Abs 1, AO § 90, AO § 90 Abs 1, AO § 34

Abgabenordnung:

Geschäftsführerhaftung: Zum Begründungszwang des Schuldvorwurfes

Leitsatz

Sind aufgrund einer Betriebsprüfung Sachverhalte anders bewertet worden als bei der letzten Betriebsprüfung und hierdurch Steuerrückstände entstanden, bedarf es auch bei einer Gläubigerbenachteilung des FA einer ausdrücklichen Darlegung und Begründung des Schuldvorwurfes bei der Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 386
EFG 2004 S. 386 Nr. 6
YAAAB-15905

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FG Köln, Urteil v. 09.12.2003 - 13 K 4177/03

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