Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB 7/2004 S. 56

Krankenversicherung | Richtlinien zur Definition schwerwiegender chronischer Krankheiten und zum Krankentransport

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat Richtlinien über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten (Krankentransport-Richtlinien) und eine Richtlinie zur Definition schwerwiegender chronischer Krankheiten i. S. des § 62 SGB V des Gemeinsamen Bundesausschusses v. im BAnz Nr. 18 v. S. 1342 bekannt gemacht. Bei Krankentransporten hat der Vertragsarzt die Notwendigkeit der Beförderung zu prüfen und das erforderliche Transportmittel auszuwählen. Bei ambulanten Behandlungen kommt die Kostenübernahme durch die Krankenkasse nur in Ausnahmefällen in Betracht; dazu gehören Dialysebehandlung, onkologische Strahlentherapie sowie onkologische Chemotherapie. Die Feststellung einer schwerwiegenden chronischen Krankheit wird von der Krankenkasse getro...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen