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OFD Hannover 10.12.2003 S 2836 - 1 - StO 214, NWB 7/2004 S. 51

Körperschaftsteuer | sinngemäße Anwendung der Vorschriften über das steuerliche Einlagekonto (§ 27 Abs. 7 KStG)

Nach § 27 Abs. 7 KStG sind die Vorschriften über das stl. Einlagekonto außer auf unbeschränkt stpfl. KapGes sinngemäß auch auf andere Körperschaften und Personenvereinigungen, die Leistungen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 9 und 10 KStG gewähren können, anzuwenden. Dies sind dem Grunde nach Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 KStG), sonstige juristische Personen des privaten Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG) und nicht rechtsfähige Vereine, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG). In der Praxis dürfte der Anteil dieser Körperschaften, die Vermögensübertragungen an die hinter der Körperschaft stehenden Personen erbringen, welche einer Gewinnausschüttung vergleichbar sind, gering sein. Eine flächendeckende Anforderung von Freistellungserklärungen und Durchführung von Freistellungen i. S. des § 27 Abs. 1 Satz 1 KStG für alle o. g. Körperschaften ist deshalb nicht erfor...

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