OFD Düsseldorf - S 2378

§ 41 b EStG; Amtliche Bekanntmachung
über die Ausschreibung und Einsendung der Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2002

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigungen (Lohnsteuerbescheinigungen auf der Rückseite der Lohnsteuerkarten und der besonderen Lohnsteuerbescheinigungen) für 2002 auszuschreiben.
Bis zum sind die Lohnsteuerbescheinigungen, soweit sie nicht den Arbeitnehmern ausgehändigt worden sind, dem Betriebsstättenfinanzamt einzureichen.

Besondere Lohnsteuerbescheinigungen sind bei den Finanzämtern kostenlos erhältlich.

Die Arbeitnehmer, die ihre Lohnsteuerkarte(n) 2002 nicht für die Einkommensteuererklärung 2002 benötigen, haben ebenfalls ihre Lohnsteuerkarte(n) 2002 bis zum dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk die Gemeinde liegt, die die Lohnsteuerkarte 2002 ausgestellt hat.

Das maßgebende IV C 5 – S 2378 – 7/01 ist im Bundessteuerblatt 2001 Teil I S. 693 veröffentlicht worden.

OFD Düsseldorf v. - S 2378

Fundstelle(n):
WAAAB-15761