OFD München - S 2253 - 68 St 41

§ 21 EStG; Einkunftserzielungsabsicht bei befristeten Vermietungen mit anschließender Selbstnutzung;

Anwendung des

Bezug:

Der entschieden, wie bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Einkunftserzielungsabsicht zu beurteilen ist, wenn aus einer nur befristeten Vermietung Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden und der Steuerpflichtige nach dieser Vermietung das bebaute Grundstück oder die Wohnung selbst nutzt.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen des Bundesministeriums der Finanzen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieses Urteils in den Fällen befristeter Vermietung mit anschließender Selbstnutzung erstmals auf Mietverträge anzuwenden, die nach dem abgeschlossen werden.

Anmerkungen der OFDen:

Bei der vorzunehmenden befristeten Totalüberschussprognose sind negative Einkünfte aufgrund von steuerrechtlichen Subventions- und Lenkungsnormen einzubeziehen, wenn der jeweilige Zweck der Subventions- und Lenkungsnorm sowie die Art der Förderung dies gebieten (z.B. Sonder-AfA nach Fördergebietsgesetz).

Das IX R 47/99 zur fehlenden Einkunftserzielungsabsicht beim Verkauf eines bebauten Grundstücks innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs seit der Anschaffung oder Herstellung wurde im BStBl 2003 II S. 580 ohne begleitendes BMF-Schreiben veröffentlicht. Die Urteilsgrundsätze sind daher in allen offenen Fällen anzuwenden.

Inhaltlich gleichlautend
OFD München v. - S 2253 - 68 St 41
OFD Nürnberg v. - S 2253 - 370/St 32

Fundstelle(n):
TAAAB-15736