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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung verschiedener Finanzmarktinnovationen und der uneigentlichen Wertpapierleihe
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt der BdF wie folgt Stellung:
1. Börsenmäßige Abwicklung von Financial-Futures
a) Financial-Futures
Das Geschäft mit Financial-Futures wird an der Deutschen Terminbörse (DTB) zunächst auf der Grundlage der Kursnotierungen von Bundesanleihen (Bundesanleihen-Futures) und auf der Grundlage von Aktienindizes (Aktienindex-Futures) aufgenommen.
Vertragspartner der Financial-Future-Geschäfte sind jeweils die DTB und ein Börsenmitglied (Bank), das in der Regel seinerseits ein weiteres Future-Geschäft gleichen Inhalts mit einem Anleger abschließt. Die Financial-Futures zielen darauf ab, durch zwei gegenläufige Geschäfte eine Gelddifferenz zu bestimmen, die der „Verlierer„ des Geschäfts an den „Gewinner„ zu zahlen hat. Zur Bestimmung der Differenz kommt es dadurch, daß die Beteiligten jeweils zunächst als „Käufer„ bzw. „Verkäufer„ des Kontraktgegenstandes und zu einem späteren Zeitpunkt umgekehrt als „Verkäufer„ bzw. „Käufer„ desselben Kontraktgegenstandes auftreten. Unterschiede in den Handelskursen der Kontraktgegenstände zu den Zeitpunkten der beiden gegenläufigen Vertragsabschlüsse führen dann zu einer Gelddifferenz.
Bei diesen Di...BStBl 1989 II S. 39