Keine Investitionszulage nach
§ 3 InvZulG 1999
für Umbau eines bisher teils leer stehenden, teils an gewerbliche Mieter
vermieteten Mühlengebäudes zu neun anschließend zu Wohnzwecken
vermieteten Mietwohnungen
2. Entsteht durch umfassende
Baumaßnahmen (hier: Umbau eines bisher gewerblich genutzten
Mühlengebäudes zu Mietwohnungen) im Jahr 1999 ein neues
Wirtschaftsgut im ertragsteuerlichen Sinne, liegen zwar Herstellungskosten vor,
die aber nicht „nachträglich” i.S. von
§ 3 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 oder 2 InvZulG 1999 angefallen sind, ohne dass es
darauf ankäme, ob das „neue” Gebäude zuvor schon im
bewertungsrechtlichen oder bautechnischen Sinne vorhanden war (gegen
BMF-Schreiben in
BStBl I 1996, 689, sowie gegen
–
06/01).
3. Im Zuge der unter 2. geschilderten
Baumaßnahmen angefallene Erhaltungsaufwendungen sind nicht nach
§ 3 Abs. 1 Satz 1
Nr. 3 InvZulG 1999 begünstigt, da das neu entstandene
Wirtschaftsgut „Mietwohnungen” nicht vor dem fertig
gestellt worden ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 366 EFG 2004 S. 366 Nr. 5 RAAAB-15579
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Online-Dokument
FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 06.11.2003 - 5 K 1398/01
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