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OLG Düsseldorf 09.09.2003 23 U 194/02, NWB 6/2004 S. 48

Steuerberatung | Pflichtverletzung eines Steuerberaters bei Einbringung eines Einzelunternehmens als Sacheinlage in eine GmbH

Soweit ein Steuerberater seinem Mandanten (aus steuerlichen Gründen) zur Einbringung seines Einzelunternehmens als Sacheinlage in eine zu gründende GmbH rät, ohne sich vorher oder jedenfalls noch vor Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags zu vergewissern, dass der Wert des Unternehmens das Mindeststammkapital einer GmbH tatsächlich erreicht, begeht hierdurch eine schwerwiegende Pflichtverletzung aus dem Steuerberatervertrag. Gleiches gilt auch, soweit er im Rahmen der von ihm erstellten Einbringungsbilanz die gesetzlichen Anforderungen für eine Bilanzaufstellung dadurch missachtet, dass er Werklohnforderungen des Mandanten gegen Kunden ohne Prüfung ihrer Werthaltigkeit bilanzierte, obgleich ein entsprechender Berichtigungsbedarf schon in Anbetracht des Zeitablaufs von Rechnungsers...

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