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IWB Nr. 2 vom Seite 73 Fach 5 Schweiz Gr. 2 Seite 546

Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht des Schweizer Kantons Genf

von Dr. Magnus Hindersmann, Essen und Dr. Michael Myßen, Berlin

I. Überblick

1. Einführung

Der Große Rat des Kantons Genf hat am eine Gesetzesrevision im Bereich der kantonalen Erbschaft- und Schenkungsteuer beschlossen (zur Rechtslage vor der Gesetzesrevision vgl. Hindersmann/Myßen, a. a. O., Rn. 1881 ff.) Die Annahme durch die Stimmbürger des Kantons im Referendum am gilt als sicher. Die Steuerhoheit im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer liegt in der Schweiz bei den Kantonen. Dem Bund steht insoweit nicht das Recht zu, diese Steuer zu erheben. Dies führte – insbesondere in den letzten Jahren – zu einem regen Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer. In der Absicht, den Wegzug potenter Steuerzahler zu verhindern und gleichzeitig wohlhabende Bürger anzulocken, haben die meisten Kantone die Erbschaft- und Schenkungsteuer für erbschaft- oder schenkungsteuerlich relevante Vermögensübergänge zwischen Ehegatten und dem Erblasser/Schenker und deren Kindern abgeschafft (zu den Entwicklungen der letzten Jahre vgl. Schindhelm/Hindersmann, ErbStB 2003, S. 263). Genau diesen Punkt betrifft auch die vom Großen Rat angenommene Gesetzes...

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