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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 206/03 EFG 2004 S. 389

Gesetze: AO § 174 Abs. 3

Änderung wegen widerstreitender Steuerfestsetzungen

Umsatzsteuer 1991

Leitsätze

Erfolgt die Nichtgeltendmachung von Vorsteuerbeträgen bei einer Muttergesellschaft erkennbar in der Annahme, dass sie bei der Tochter-GmbH in Abzug zu bringen seien und stellt sich diese Annahme als unzutreffend heraus, so besteht bei der Muttergesellschaft eine Korrekturmöglichkeit nach § 174 Abs. 3 AO.

Unter Aufhebung des Bescheides vom in Form der Einspruchsentscheidung vom wird der Beklagte verpflichtet, die Umsatzsteuerfestsetzung für 1991 auf ./. 551.741,52 DM abzuändern.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit leistet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 389
EFG 2004 S. 389 Nr. 6
INF 2004 S. 122 Nr. 4
OAAAB-15100

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FG des Saarlandes, Urteil v. 03.12.2003 - 1 K 206/03

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