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FG Baden-Württemberg 29.04.2002 2 K 308/99, IWB 1/2004 S. 811

Doppelbesteuerung | Besteuerung von in der Schweiz erzieltem Arbeitslohn

Verbleib am Beschäftigungsort wegen tagesübergreifender Arbeitsleistung gilt nicht als berufsbedingter Nichtrückkehrtag i. S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 1 DBA-Schweiz (FG Ba-Wü., Urt. v. – 2 K 308/99, EFG 2003, S. 1706). • Hinweis: Nach Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz entfällt die Grenzgängereigenschaft einer Person, die nicht jeweils nach Arbeitsende an ihren Wohnsitz zurückkehrt, nur dann, wenn diese bei einer Beschäftigung während des gesamten Kalenderjahres an mehr als 60 Arbeitstagen aufgrund ihrer Arbeitsausübung nicht an ihren Wohnsitz zurückkehrt. Die Annahme einer regelmäßigen Rückkehr wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass sich die Arbeitsausübung bedingt durch betriebliche Umstände wie z. B. bei Schichtarbeitern oder Krankenhauspersonal mit Bereitschaftsdienst, über mehrere Tage erstreckt (so das Verhandlungsprotokoll v. 18. 12. 1991)...

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