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IWB 22/2003 S. 801

Schweiz | Fusionsgesetz

Das Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz) ist am von den eidgenössischen Räten verabschiedet worden. Unter Vorbehalt des fakultativen Referendums wird es voraussichtlich am in Kraft treten. Das Fusionsgesetz bezweckt die Schaffung einer Grundlage für die privatrechtliche Flexibilisierung von nationalen wie auch internationalen Umstrukturierungen. Die vom Fusionsgesetz geregelten Transaktionsformen umfassen die Fusion, die Spaltung, die Umwandlung sowie die Vermögensübertragung. Durch verschiedene steuerrechtliche Anpassungen wird zudem die Steuerneutralität der vom Fusionsgesetz erfassten Umstrukturierungstatbestände sichergestellt.

[WZ]

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