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IWB 21/2003 S. 795

Österreich | Schicksal österreichischer Verluste nach Umgründung einer inländischen Tochter-GmbH einer deutschen Mutter-GmbH

Wird die inländ. Tochter-GmbH (T-GmbH) einer deutschen Mutter-GmbH (M-GmbH) in eine KG umgewandelt (die weiterhin zu 100 % der deutschen M-GmbH gehört), dann wandeln sich damit die inländ. Betriebsstätten der unbeschränkt steuerpflichtigen T-GmbH in solche der bloß beschränkt steuerpflichtigen M-GmbH. Hat die Tochter-GmbH seit 1991 Verluste i. H. von mehr als 20 Mio € angesammelt, dann sichert § 10 Ziff. 1 Buchst. b UmgrStG i. V. mit § 8 Abs. 4 Ziff. 2 KStG und § 18 Abs. 6 EStG der deutschen M-GmbH die Vortragsfähigkeit der Verluste der T-GmbH auf künftige Gewinne der KG zu. Die hier verankerte Verlustvortragsberechtigung wird allerdings einschränkend durch § 102 Abs. 2 Ziff. 2 EStG ergänzt; danach wird die primäre Verlustverwertung bei Inlandsbetriebsstätten der M-GmbH von Deutschland erw...

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