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NWB Nr. 5 vom Seite 297 Fach 3 Seite 12725

Missbrauch beim Einkünfteverzicht zur Erhaltung des Kindergeldanspruchs

(BStBl 2003 II S. 746)

von Vors. Richter am FG a. D. Gerhard Rößler, Heidelberg

Die Abhängigkeit des Kindergeldanspruchs von der Einhaltung eines Grenzbetrags bei den Einkünften und Bezügen legt die Versuchung für Kindergeldberechtigte insbesondere bei geringfügigen Überschreitungen des Grenzbetrags nahe, durch Verzicht auf Teile der zustehenden Einkünfte oder Bezüge den Grenzbetrag zu wahren und so den Kindergeldanspruch zu retten. Der Gesetzgeber hat derartigen Versuchen einen Riegel vorgeschoben. Das wird von den Betroffenen weithin als ungerecht empfunden, zumal der Verzicht in den einschlägigen Fällen als wirtschaftlich sinnvoll erscheint und dessen gesetzliche Missbilligung einen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt. Das BFH-Urt. VIII R 16/02 beschäftigt sich mit dieser Problematik und mit Argumenten, die einer kritischen Beleuchtung bedürfen.

I. Bisheriges Verfahren

1. Sachverhalt

Der 1981 geborene Sohn des Kl. und Revisionskl. erhielt nach den fernmündlichen Angaben des Arbeitgebers gegenüber dem FA als Auszubildender (ab ) eine monatliche Vergütung von 1 260 DM (für das Folgejahr 1 370 DM), 630 DM Urlaubsgeld für Januar bis August 2000 und für die Zeit ab September 2000 685 DM Weihnachtsgeld. Na...

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