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Muster einer Inventuranweisung einschließlich kommentierender Hinweise
KernaussagenEine Inventur muss den Grundsätzen der Vollständigkeit, Richtigkeit, Einzelerfassung und Nachprüfbarkeit genügen. Knappe, jedoch präzise und klar formulierte Inventuranweisungen stellen die Einhaltung dieser Grundsätze bei der Durchführung der Bestandsaufnahme sicher. Die folgende Musteranweisung bietet Regelungen für die üblicherweise anzutreffenden Verhältnisse, ist jedoch an die Anforderungen des konkreten Einzelfalls anzupassen.
Unter NWB OAAAC-49789 steht die Musteranweisung als Checkliste zum Download bereit.
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I. | Einführung | III. | Muster einer kommentierten
Inventuranweisung |
II. | Gegenstand und formelle
Anforderungen | IV. | Zusammenfassung |
I. Einführung
Gem. § 240 Abs. 1 und 2 HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Gj ein Inventar aufzustellen, d. h. ein vollständiges Verzeichnis seiner Vermögensgegenstände und Schulden anzulegen. Um ein solches Verzeichnis erstellen zu können, sind die Bestände zunächst aufzunehmen, d. h. es ist eine Inventur durchzuführen. Eine Inventur besteht in der Erfassung aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt und erfolgt – soweit möglich – durch körperliche Aufnahme der Ge...