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NWB 4/2004 S. 26

Wirtschaftsförderung | Förderung der Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen aus dem Beitrittsgebiet an Messen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat eine Richtlinie über die Förderung der Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen aus den neuen Bundesländern an Messen und Ausstellungen in der Bundesrepublik Deutschland v. im BAnz Nr. 1 v. S. 1 bekannt gemacht, die am in Kraft getreten ist. Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zu den Ausgaben für die Standmiete für Messen und Ausstellungen, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden und in der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit jährlich erstellten Liste enthalten sind. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 414, Postfach 5160, 65726 Eschborn.

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