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NWB Nr. 4 vom Seite 241 Fach 27 Seite 5771

Reformen im Recht der Arbeitsförderung

Ein Überblick zu Hartz III und IV

von Joachim Kopp, Köln

Die schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt ist seit Jahren Anlass für Reformen im Recht der Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung (Drittes Buch SozialgesetzbuchSGB III). Nach der Verankerung neuer Handlungsansätze in der Arbeitsmarktpolitik, zuletzt mit dem Ersten und Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (1. 1. / – vgl. dazu Kopp, ), haben die gesetzgebenden Körperschaften – nach bekannt kontroversen Diskussionen – ein Reformpaket beschlossen, das als Bestandteil der „Agenda 2010„ in den kommenden Jahren eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt schaffen soll.

Das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz III„) v. (BGBl 2003 I S. 2848) beinhaltet die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umbau der Bundesanstalt für Arbeit zu einer kundenorientierten Dienstleistungsagentur. Die Organisationsreform wird durch eine weitreichende Vereinfachung des Leistungsrechts des SGB III unterstützt, mit der personelle Ressourcen zur Verstärkung der Vermittlungsdienste gewonnen werden sollen. Die Neuregelungen treten stufenweise 2004, 2005 und 2006 in Kraft.

Mit dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt v. (BGBl 2003 I S. 3002) wird die Bezugsdauer des Arb...

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