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NWB Nr. 3 vom Seite 125

Sammelauskunftsersuchen bei Spekulationsgewinnen

BFH gewährt Banken vorläufigen Rechtsschutz

[Dr. Helmut Grimm und und Dr. Magnus Hindersmann, Recklinghausen]

Den Steuersündern, die während des Börsenbooms am Neuen Markt kurzfristige Spekulationsgewinne erzielten, diese aber nicht beim Finanzamt angaben, wird eine vorläufige Galgenfrist gewährt. Jedenfalls brauchen sie vorläufig nicht zu befürchten, dass ihre Bank verpflichtet wäre, Informationen über solche Spekulationsgewinne der Steuerfahndung mitzuteilen. Das hat der VII. Senat des BFH jüngst mit Beschl. v. - VII B 85/03 (NWB EN-Nr. 1456/2003) entschieden. Für die Banken heißt das im Umkehrschluss, dass sie künftig – im Hinblick auf etwaige Haftungsrisiken im Verhältnis zu ihren Kunden – der Steuerfahndung jedenfalls freiwillig keine diesbezüglichen Informationen mehr zur Verfügung stellen werden.

Endgültig ist die Frage der Spekulationsbesteuerung damit aber nicht geklärt. Die obige Entscheidung des BFH erging im einstweiligen Rechtsschutz. Die Steuerfahndung verlangte von einer Sparkasse Auskunft über sämtliche Geschäfte ihrer Kunden, die das Marktsegment der ehemaligen Hightech-Börse betrafen. Der BFH setzte die Vollstreckung des Auskunftsersuchens aus, bis durch das BVerfG die Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung geklärt ist. Da...

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