Aussetzung der Vollziehung bzgl. Einkommensteuersteuer 1999 und
2000
Leitsatz
Werden einem gutgläubigen
Steuerpflichtigen, der einer Anlagegesellschaft Gelder anvertraut hat, um
mittels Devisen- und Warentermingeschäften nicht steuerbare Gewinne zu
erzielen, von der Gesellschaft „Gewinne” gutgeschrieben, obwohl
diese die Mittel gar nicht bestimmungsgemäß eingesetzt, sondern im
Rahmen eines Schneeballsystems zur Auszahlung an andere Anleger verwendet hat,
fehlt es an der Erfüllung des Tatbestands der Einkunftserzielung. Bis zur
Höhe des Anlagebetrags tatsächlich ausgezahlte
„Gewinne” stellen sich als Kapitalrückzahlung dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 406 EFG 2004 S. 406 Nr. 6 INF 2004 S. 129 Nr. 4 WAAAB-14750
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FG des Saarlandes, Beschluss v. 27.11.2003 - 2 V 311/03
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