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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1065/02 EFG 2004 S. 255

Gesetze: EStG § 10d Abs. 1 Satz 2, EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 2, EStG § 17 Abs. 4, GmbHG § 32a, BGB § 662, BGB § 670

Ausgleichsanspruch eines Ehegatten erhöht Auflösungsverlust des GmbH-Gesellschafters

Leitsatz

Zahlungen eines nicht selbst an der Gesellschaft beteiligten Ehegatten können als Auflösungsverluste des Gesellschafters nach § 17 EStG berücksichtigt werden, wenn dieser dafür im Innenverhältnis einen Ausgleichsanspruch gegen den Gesellschafter hat.

Eine Abkürzung des Zahlungsweges ist nicht gegeben, wenn der nicht an der Gesellschaft beteiligte Ehegatte auf Grund einer Sicherungsabrede (Sicherungsgrundschuld) in Anspruch genommen wird. Sie begründet eine eigene Verpflichtung .

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 132 Nr. 3
EFG 2004 S. 255
EFG 2004 S. 255 Nr. 4
KÖSDI 2004 S. 14088 Nr. 3
LAAAB-14706

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.11.2003 - 5 K 1065/02

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