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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2889/02 EFG 2004 S. 182

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

Entfernungspauschale bei unentgeltlicher Sammelbeförderung zu wechselnden Einsatzstellen

Leitsatz

Mangels regelmäßiger Arbeitsstätte ist keine Entfernungspauschale anzusetzen, soweit für Einsatzwechseltätigkeit die Reisekostengrundsätze R 38 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. R 37 Abs. 5 LStR 2001 und H 38 "Einsatzwechseltätigkeit" LStH 2001 Anwendung finden. Soweit die Tätigkeit am selben Einsatzort den 3-Monats-Zeitraum der R 37 Abs. 3 Satz 3 LStR 2001 überschreitet, steht dem Arbeitnehmer die Entfernungspauschale trotz unentgeltlicher Sammelbeförderung zu.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 182
EFG 2004 S. 182 Nr. 3
HAAAB-14703

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.10.2003 - 2 K 2889/02

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