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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 229/2002 EFG 2004 S. 105

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, EStG § 17 Abs. 1 Satz 4, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14

Rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG verfassungsgemäß ?

Leitsatz

Die für den Veranlagungszeitraum 1999 erstmals geltende Vorschrift des § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG in der Fassung des StEntlG, nach der eine wesentliche Beteiligung bereits vorliegt, wenn der Veräußerer an der Gesellschaft zu mindestens 10 v. H. beteiligt war, führt in Veräußerungsfällen, die nach der Verkündung der Gesetzesänderung wirksam geworden sind, nicht zur Verletzung von Grundrechten.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 952 Nr. 16
EFG 2004 S. 105
EFG 2004 S. 105 Nr. 2
RAAAB-14688

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 15.09.2003 - IV 229/2002

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