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infoCenter (Stand: März 2017)

Fördergebietsgesetz

Anwendungshinweis:

Der Beitrag wird nicht mehr aktualisiert. Sehen Sie zum Thema die folgenden Beiträge:

  • Geißler, Investitionszulage, infoCenter

  • Ludolph, Investitionszulage nach dem InvZulG 2010, Grundlagen

Nach der Wiedervereinigung wurden Investitionen im Beitrittsgebiet durch besondere Fördermaßnahmen unterstützt. Die Regelungen des FördG sind allerdings zeitlich auf Investitionen bis zum beschränkt, danach können Vergünstigungen nur noch nach dem Investitionszulagengesetz gewährt werden.

Das FördG sah folgende Vergünstigungen vor:

  • Sonderabschreibungen

    • für die Herstellung oder Anschaffung bestimmter beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,

    • für Baumaßnahmen bzw. die Herstellung abnutzbarer unbeweglicher Wirtschaftsgüter,

    • für die Anschaffung von im selben Jahr fertig gestellten unbeweglichen Wirtschaftsgütern,

    • für bestimmte nachträgliche Herstellungskosten,

  • Gewinnabzugsbetrag für Land- und Forstwirte, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln,

  • Abzugsbetrag bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden,

  • Steuerermäßigung für Darlehen zur Ve...

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