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FG Köln Urteil v. - 2 K 4176/02 EFG 2004 S. 356

Gesetze: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, LStDV § 2 Abs 1, EStG § 19 Abs 1

Arbeitnehmer:

Überlassung von Parkraum an Arbeitnehmer im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers

Leitsatz

Ob die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Parkraum an Arbeitnehmer im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt oder Arbeitslohn der Arbeitnehmer ist, ist eine Einzelfallentscheidung, die anhand der Begleitumstände wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freier oder nur gebundener Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den betrieblichen Zweck zu beurteilen ist.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 356
EFG 2004 S. 356 Nr. 5
TAAAB-14362

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 13.11.2003 - 2 K 4176/02

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