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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 12 K 773/00 EFG 2001 S. 1136

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5

Kein Sonderausgabenabzug bei freiwilliger (Voraus-)Zahlung auf einen noch nicht festgesetzten Nachzahlungszinsbetrag

Leitsatz

  1. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F. ist hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "Zinsen nach § 233 a AO" in der Weise auszulegen, dass nur gezahlte Zinsen zum Sonderausgabenabzug zugelassen sind, die vorher mit der zugrunde liegenden Steuerfestsetzung festgesetzt worden und damit entstanden sind.

  2. Die freiwillige Vorauszahlung auf einen noch nicht festgesetzten Nachzahlungszinsbetrag ist nicht als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F. abzugsfähig.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 915 Nr. 17
EFG 2001 S. 1136
EFG 2001 S. 1136 Nr. 17
DAAAB-14269

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 28.02.2001 - 12 K 773/00

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