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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 15 K 744/98 EFG 2002 S. 269

Gesetze: EStG § 17 Abs. 2 Satz 4, GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 20 Abs. 3

Zulässige Rückwirkung der Verlustabzugsbeschränkung nach § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG 1996; keine gründungsgeborene wesentliche Beteiligung durch unentgeltlichen Hinzuerwerb gründungsgeborener Anteile

Leitsatz

  1. Die Beschränkung des Verlustabzugs in § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken und verstößt insbesondere nicht gegen das Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG).

  2. § 17 Abs. 2 Satz 4 EStG entfaltet Rückwirkung insofern, als durch die Regelung auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Verlusten aus der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen eingeschränkt wird, die der Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift bereits besaß. Hierbei handelt es sich um eine zulässige unechte Rückwirkung.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 490 Nr. 8
EFG 2002 S. 269
EFG 2002 S. 269 Nr. 5
MAAAB-14172

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 23.10.2001 - 15 K 744/98

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