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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 194/00 EFG 2004 S. 249

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a

Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Heizungsanlage als dauernde Last

Einkommensteuer 1997

Leitsatz

Ist in einem Grundstücksübergabevertrag, in denen den Übergebern ein sog. Leibgeding an dem übertragenen Grundstück eingeräumt wurde, ausdrücklich geregelt, dass die Übergeber die Erhaltungspflicht an den Räumen des Rechts einschließlich der gewöhnlichen Ausbesserungen und Erneuerungen zu tragen haben, kann der Grundstücksübernehmer die Aufwendungen für die Erneuerung der Heizungsanlage nicht als dauernde Last abziehen. Aus dem vertraglich vereinbarten Recht der Übergeber auf angemessene Wohnraumgewährung kann in Hinblick auf die vorgenannten Vertragsbestimmungen nicht auf eine Pflicht zur Übernahme größerer Reparatur- oder Erhaltungsaufwendungen durch den Übernehmer geschlossen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 249
EFG 2004 S. 249 Nr. 4
RAAAB-14101

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 04.09.2003 - 10 K 194/00

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