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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 60/00

Gesetze: BewG § 146 Abs. 2, BewG § 146 Abs. 3, BewG § 147, BewG § 138 Abs. 5, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, BGB § 311b, BGB § 925 Abs. 1 S. 1, BGB § 873 Abs. 1

Zeitpunkt der Bedarfsbewertung

Grundstücksbewertung bei Betriebsaufspaltung

Feststellung des Grundbesitzwertes auf den

Leitsatz

1. Eine Grundstücksschenkung ist erst dann ausgeführt, wenn die Vertragspartner die Auflassung erklärt haben und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch vom Schenkenden bewilligt worden ist.

2. Da die Nutzung eines im Rahmen der Betriebsaufspaltung an die Betriebsgesellschaft vermieteten Grundstücks als eigenbetriebliche Nutzung anzusehen ist, bestimmt sich der Wert des Grundstücks nicht nach der tatsächlich erzielten Jahresmiete, sondern nach der üblichen Miete nach § 146 Abs. 2 BewG oder, wenn eine solche nicht ermittelbar ist, nach § 147 BewG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1076 Nr. 17
KÖSDI 2002 S. 13456 Nr. 10
AAAAB-14095

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.03.2002 - 13 K 60/00

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