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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 128/00

Gesetze: AO § 34, AO § 69, AO § 191 Abs. 1, EStG § 44 Abs. 5 S. 2 Nr. 2, FGO § 102 S. 2

Haftung für Kapitalertragsteuer, Ergänzung von Ermessenserwägungen

Leitsatz

Ein Geschäftsführer handelt grob fahrlässig, wenn er bei einer angespannten finanziellen Lage der GmbH eine Gewinnauszahlung vornimmt, ohne im Zeitpunkt der Auszahlung sicherzustellen, dass ausreichende Mittel für die Abführung der KESt zur Verfügung stehen.

Der Beklagte hat sein Auswahlermessen fehlerhaft ausgenutzt, wenn er verkennt, dass neben der Haftung der Geschäftsführer die Gesellschafter und insbesondere auch die geschäftsführenden Gesellschafter nach § 44 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 EStG in Anspruch genommen werden können.

Ergänzung von Ermessenserwägungen im finanzgerichtlichen Verfahren.

Fundstelle(n):
NAAAB-14043

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 07.08.2003 - VII 128/00

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