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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - VI 82/03 EFG 2004 S. 310

Gesetze: EStG § 16, EStG § 34 Abs. 1, UmwStG § 20, AO § 42

Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsübertragung gemäß § 20 UmwStG

Leitsatz

Anteilsübertragung durch Sacheinlage im Sinne von § 20 UmwStG bei einem Grundstücksunternehmen stellt keinen Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO dar, auch wenn einer der Gründe die Erlangung der Tarifermäßigung gemäß § 34 Abs. 1 EStG ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 310
EFG 2004 S. 310 Nr. 4
UAAAB-14032

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 22.08.2003 - VI 82/03

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