Vermietung eines Grundstücksanteils bei einer durch Maschinenverpachtung begründeten Betriebsaufspaltung führt zu Einkünften
aus Vermietung und Verpachtung
Leitsatz
Wird bei einer durch Maschinenverpachtung begründeten Betriebsaufspaltung zwischen dem Einzelunternehmen des Ehemannes und
der von ihm beherrschten Betriebskapitalgesellschaft nachträglich ein Grundstück unmittelbar von der Ehegattengemeinschaft
an das Betriebsunternehmen vermietet, so führt dessen Nutzung als wesentliche Betriebsgrundlage nur dann zur Zugehörigkeit
des dem Ehemann zustehenden Grundstücksanteils zum notwendigen Betriebsvermögen des Einzelunternehmens und damit zur Qualifikation
der anteiligen Mieteinnahmen als gewerbliche Einkünfte, wenn die Grundstücksnutzung untrennbar mit der Maschinenvermietung
verbunden und deshalb unmittelbar durch den Betrieb des Besitzunternehmens veranlasst ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 131 Nr. 3 EFG 2004 S. 189 EFG 2004 S. 189 Nr. 3 HAAAB-14006
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 20.10.2003 - 7 K 6541/02 E
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