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Einkommensteuer; | Begriff der ,,Veräußerung'' von Grundstücken (§ 6b EStG)
Nach dem ist Veräußerung i. S. von § 6b EStG die Verschaffung zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums an einem WG gegen Entgelt. Veräußert werden können ohne den dazugehörigen Grund und Boden nicht nur Gebäude, die Scheinbestandteile des Grundstücks sind, sondern auch solche, die als notwendiger Bestandteil des Grundstücks anzusehen sind. Zum Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums genügt der Besitz zum Zwecke des Abbruchs des Gebäudes. Weiter hat der BFH ausgeführt, daß eine Rücklage nach § 6b EStG in der ersten offenen Bilanz aufzulösen ist, wenn sie zu Unrecht gebildet wurde. Die Verpflichtung zur Auflösung beruht auf dem von der Rspr. entwickelten Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs und dem Verbot einer Berichtigung von Bilanzen, die einer bestandskrä...