Missbräuchliche Gestaltung durch das
Zwei-Stufen-Modell
Leitsatz
Verfährt ein bisher allein
praktizierender Arzt allein aus steuerlichen Gründen nach dem sog.
Zwei-Stufen-Modell bei der Gründung einer Gemeinschaftspraxis, kann wegen
der Missbräuchlichkeit der rechtlichen Gestaltung und der daraus folgenden
Annahme eines einzigen Verkaufs von Gesellschaftsanteilen offen bleiben, ob der
Ansicht des
(EFG 2003, 547) gefolgt werden
könnte, wonach nicht nur die im ersten Schritt eingeräumte
Minimalbeteiligung nicht tarifbegünstigt ist, sondern auch die im zweiten
Schritt erfolgte Veräußerung des Bruchteils des
Mitunternehmeranteils.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 205 EFG 2004 S. 205 Nr. 3 GAAAB-13980
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