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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 12 K 5/98 EFG 2004 S. 192

Gesetze: EStG § 17

Berechnung der Wesentlichkeit einer Beteiligung an einer GmbH

Leitsatz

  1. Die Wesentlichkeit einer Beteiligung i.S.d. § 17 Abs. 1 EStG ist bei einer GmbH grds. aus den Geschäftsanteilen zu berechnen. Abweichende Regelungen über das Stimmrecht und/oder über die Verteilung des Gewinns und/oder Liquidationserlöses beeinflussen die Höhe einer Beteiligung nicht.

  2. Der Begriff der wesentlichen Beteiligung ist allein kapitalmäßig zu bestimmten. Nach § 5 Abs. 1 GmbHG ist Kapital das Stammkapital der Gesellschaft, das mit einem festen Betrag in der Satzung auszuweisen ist. Dass § 17 Abs. 1 EStG typisierend an die Höhe der nominellen Beteiligung am Stammkapital anknüpft, ist sachgerecht.

  3. Genussscheine sind nur dann Anteile an einer KapG i.S.d. § 17 EStG, wenn mit ihnen das Recht am Gewinn und am Liquidationserlös verbunden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 75 Nr. 2
EFG 2004 S. 192
EFG 2004 S. 192 Nr. 3
PAAAB-13951

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 16.07.2003 - 12 K 5/98

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