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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 793/98 EFG 2003 S. 1800

Gesetze: EStG § 15, EStG § 18, GewStG § 2

Abgrenzung freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit bei einem EDV-Berater

Leitsatz

  1. Die Tätigkeit eines EDV-Beraters ist nur dann als freiberufliche Tätigkeit einzustufen, wenn die Tätigkeit ingenieurstypisch ist.

  2. Zielte die Tätigkeit insbesondere darauf, die Kosten beim Einsatz von Telekommunikationsanlagen zu senken, reicht das für eine ingenieurstypische Tätigkeit nicht aus.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 83 Nr. 2
EFG 2003 S. 1800
EFG 2003 S. 1800 Nr. 24
IAAAB-13923

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 02.07.2003 - 2 K 793/98

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