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Thüringer Finanzgericht  v. - III 312/00

Gesetze: EStG 1997 § 33b Abs 6 Satz 1SGB XI § 37 Abs 1 Satz 3 Nr 2, EStG § 3 Nr 26EStG § 8 Abs 1

Kein Pflege-Pauschbetrag für die Eltern eines Schwerbehinderten bei Weiterleitung von Pflegegeld an die Eltern

Leitsatz

1. Pflegegeld nach § 37 Sozialgesetzbuch XI, das unmittelbar an die Eltern eines schwerbehinderten Kindes ausgezahlt wird, stellt eine -der Inanspruchnahme des Pflege-Pauschbetrag entgegenstehende- "Einnahme" der Eltern i.S. von § 33b Abs.6 Satz 1 EStG dar (Anschluss an , EFG 2000, 1131; gegen 200063 K 3, EFG 2000, 1132).

2. Eine die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags ausschließende "Einnahme" ist jeder Vermögenszufluss in Geld oder Geldwert, also auch weitergeleitetes Pflegegeld i.S. von § 3 Nr. 36 EStG.

Fundstelle(n):
EAAAB-13583

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Thüringer Finanzgericht v. 22.03.2001 - III 312/00

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