Die Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheids betr. Kindergeld wird nicht durch den (möglichen) Erlass des Rückforderungsbetrages
berührt
Leitsatz
Der Umstand, ob ein Rückforderungsbetrag betr. Kindergeld zu erlassen ist, berührt die Rechtmäßigkeit des Rückforderungsbescheides
nicht.
Über einen Erlass ist allein in einem von der Festsetzung und Rückforderung getrennten Verfahren zu entscheiden.
Mit § 227 AO hat der Gesetzgeber zwar ein gesondertes Billigkeitsverfahren geschaffen, das aber seine Eigenständigkeit bewahrt.
Dafür spricht auch, dass ein Erlass gem. § 227 AO eine der gerichtlichen Prüfung nur in eingeschränktem Maße zugängliche Ermessensentscheidung
ist.
Fundstelle(n): RAAAB-13570
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 08.03.2001 - 9 K 437/97 Ki
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