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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 256/99 EFG 2002 S. 1021 Nr. 16

Gesetze: EStG § 6a Abs. 1 Nr. 3

Schriftform einer Pensionszusage zugunsten eines Gesellschafter durch protokollierten Beschluss in der Gesellschafterversammlung unter Teilnahme des Begünstigten

Leitsatz

  1. Eine Pensionsverpflichtung kann nicht einseitig durch den Arbeitgeber herbeigeführt werden; erforderlich ist vielmehr eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Verpflichteten und dem Berechtigten.

  2. Die Erteilung einer Pensionszusage und deren Annahme kann in der Gesellschafterversammlung erfolgen und im Protokoll der Gesellschafterversammlung niedergelegt werden.

  3. Hat der von der Pensionszusage Begünstigte selbst als Gesellschafter der GmbH an der Beschlussfassung dadurch mitgewirkt, dass er den Gesellschafterbeschluss mit unterzeichnet hat, bedarf die Vereinbarung keiner weiteren Umsetzung, denn die schriftliche Fixierung der Pensionszusage im Gesellschafterbeschluss genügt dem Schriftformerfordernis des § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1161 Nr. 19
EFG 2002 S. 1021 Nr. 16
KÖSDI 2002 S. 13493 Nr. 11
EAAAB-13544

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 28.02.2002 - 6 K 256/99

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