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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 14 K 333/98 Ki

Gesetze: EStG § 62 Abs. 2

Kein Kindergeld für türkische Staatsangehörige mit bloßer Aufenthaltsbefugnis

Leitsatz

  1. Der Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld setzt gem. § 62 Abs. 2 EStG voraus, dass er im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis ist.

  2. Besitzt der ausländische Anspruchsteller lediglich eine Aufenthaltsbefugnis, besteht kein Anspruch auf Kindergeld, da dieses nur den Ausländern gewährt werden soll, die erwartungsgemäß auf Dauer in Deutschland bleiben.

  3. Der Gesetzgeber hat diese Fälle typisierend auf die Fälle der Aufenthaltsberechtigung und Aufenthaltserlaubnis beschränkt.

Fundstelle(n):
BAAAB-13477

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 09.05.2000 - 14 K 333/98 Ki

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